November 2021

Aufhebung der Präsenzpflicht ab Montag

Ab Montag, 29.11.2021 wird die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 5 aufgehoben.
Wollen Sie, dass Ihr/e Kind/er dem Präsenzunterricht fernbleiben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft schriftlich. Die Erklärung müssen Sie nicht begründen, sie ist aber mindesten für jeweils eine (Schul-)Woche abzugeben.
Bitte berücksichtigen Sie dabei:
  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schule versorgt Ihr/e Kinder mit Lemaufgaben. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  • Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.
  • Für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien werden wir nach pädagogischen Kriterien darüber entscheiden, ob auf die Leistungsbewertung bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben.
Die jetzige Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis 15. Dezember 2021. Sie werden Sie rechtzeitig über die für die Zeit danach geltende Regelung informiert.
Zudem wird der Beginn der Weihnachtsferien vorgezogen.
Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag, den 3. Januar 2022.
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Booster-Impfungen für Lehrkräfte

In den kommenden Wochen werden, zum eigenen und zum Schutz Ihrer Kinder, viele Lehrkräfte ihre dritte Impfung erhalten. Es wird nicht vermeidbar sein, dass es deshalb zu Unterrichtsausfällen kommen kann. Wir verweisen diesbezüglich auf den Brief des MBJS, den Sie hier nachlesen können.

Elternbrief des Bildungsministeriums

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Holger MittelstädtBooster-Impfungen für Lehrkräfte
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Corona-Situation und Quarantäne-Infos

Die Inzidenz der Kinder zwischen 5 und 14 Jahre liegt heute im Landkreis Oberhavel bei 1705,4.
Im Moment haben wir in folgenden Klassen Infektionen oder Verdachtsfälle: 1e, 2b, 2d, 3a, 3c, 4b, 5c, 6a, 6d

Einzig und allein das Gesundheitsamt verhängt die häusliche Isolation (Quarantäne). Aufgrund der angespannten Situation in den Gesundheitsämtern werden aktuell nur Kinder mit positivem Test in Quarantäne geschickt, keine Sitznachbarn mehr. Wir bitten allerdings darum, dass unmittelbare Sitznachbarn und Kontaktpersonen für einige Tage nicht in die Schule kommen und sich testen.

Bitte denken Sie daran, die Schule (post@waldgrundschule.de) und die Klassenlehrkraft bei einem positiven Test unmittelbar zu informieren.

Vergessen Sie in keinem Fall, Ihr Kind immer am Montag, Mittwoch und Freitag morgens vor Schulbeginn zu testen und den Test mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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ACHTUNG: Maskenpflicht ab 15. November

In Schulen gilt nach der neuen Corona-Eindämmungsverordnung bei der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske:

  • in den Innenbereichen außer während des Schulsports sowie außer beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal,
  • in den Innen- und Außenbereichen für alle Besucherinnen und Besucher.

(…) Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann die Schule aus pädagogischen Gründen eine weitergehende Befreiung von der Tragepflicht zulassen. Während des Stoßlüftens in den Schulräumen können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal die medizinische Maske vorübergehend abnehmen.

Neu für Horte ist: In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht nun für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. 
Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht auch in den Außenbereichen von Horteinrichtungen.

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Neue Testregelung ab Montag, 15.11.

Die Inzidenz der Kinder zwischen 5 und 14 Jahre steigt im Moment rasant. Sicherlich haben Sie bereits den Medien entnommen: Ab Montag, 15.11. testen sich Schülerinnen und Schüler nun dreimal wöchentlich am Montag, Mittwoch und Freitag morgens, bevor sie zur Schule kommen. Die entsprechenden Testzettel mit den eingetragenen Terminen erhalten Sie am Freitag, 12.11. über die Klassenlehrkraft oder hier:

Testzettel

WICHTIG: Bitte denken Sie daran, Ihr Kind regelmäßig zu testen. Sie helfen uns damit sehr.

 

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Wechsel des Essenabieters ab Januar 22

Ab Januar 2022 haben wir einen neuen Essenanbieter: Clauert Catering.

Alle Kinder der Schule, egal, ob sie im Hort essen oder nicht in den Hort gehen, jedoch in der Schule essen wollen, brauchen einen eigenen Vertrag mit dem Essenanbieter. Sie finden alle weiteren Infos in dem anhängenden Schreiben hier:

Bestellverfahren

Für die Anmeldung zum Essen müssen Sie sich umgehend hier registrieren. Das gilt auch für Hort-Kinder!

https://www.willert-clauert-catering.de/

 

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Die Inzidenz steigt

In der Altersstufe der 5 bis 14 Jahre alten Kinder erreichte die Inzidenz im Landkreis Oberhavel am heutigen 8. November 2021 einen neuen Höchstwert von 527,8 (siehe Abbildung, Quelle: tagesschau.de).

Wir empfehlen Schülerinnen und Schülern das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, um eine eigene Infektion zu vermeiden.

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Keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr!

Aufgrund der erheblich gestiegenen Inzidenzen im Alter von 5 bis 14 Jahren werden wir ab sofort bis auf weiteres keinen Unterricht und keine Arbeitsgemeinschaften mehr in jahrgangsgemischten Gruppen durchführen. Das bedeutet, dass der Neigungsunterricht nur noch in der Klasse als Schwerpunktstunde stattfindet und auch an Arbeitsgemeinschaften nur noch Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe teilnehmen können.
Weitere Informationen folgen.

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Das Testen ernst nehmen

Aktuell gibt es an 14 Schulen im Landkreis Oberhavel Corona-Infektionen.
In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt darum, die regelmäßigen Selbsttestungen für Schulkinder ernst zu nehmen und sorgfältig durchzuführen. Die Mitarbeitenden appellieren zudem an alle Eltern, von den Impfangeboten für Kinder ab 12 Jahren Gebrauch zu machen.

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Squid Game: Nichts für Kinder!

Liebe Eltern,
die Netflix-Serie „Squid Game“ ist nichts für Kinder. Sie ist freigegeben ab 16 Jahre. Bitte lesen Sie diesen Artikel, wenn Sie mehr wissen möchten:

Squid Game: Was Eltern über die angesagte Netflix-Serie wissen müssen

Wir bitten Sie, sehr genau darauf zu achten, welche Serien und Filme Ihre Kinder anschauen. Inzwischen kommt es vermehrt zu Berichten in den Medien über Kinder, die in der Kita oder auf dem Schulhof Elemente aus der Serie nachspielen. Das ist nicht gut.

Wir halten die Augen offen – bitte tun Sie das auch. Danke!

So sperren Sie Netflix für Ihre Kinder: Artikel auf Stern Online

Holger MittelstädtSquid Game: Nichts für Kinder!
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